Unser Referent, Paul Hohenstein, Geschäftsführer der DGVK Deutsche Gesellschaft für Vorsorge und Konzepte mbH, wird uns über die Herausforderungen und Möglichkeiten im Umgang mit Pensionsverpflichtungen informieren und praxisnahe Lösungsansätze aufzeigen.

Für Inhaber aber auch für potenzielle Käufer eines Unternehmens können Pensionsverpflichtungen und Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu einer erheblichen Belastung werden. Denn sie übernehmen nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch alle damit verbundenen Verpflichtungen, einschließlich der Mitarbeiter-Pensionen. Die meisten Arbeitgeber betrachten die betriebliche Altersversorgung oft als ein Versicherungsthema, bei dem sie nur eine geringe Rolle spielen. Doch tatsächlich sind Arbeitgeber in der Nachhaftung, falls der Versorgungsträger, oder die Versicherung die zugesagten Leistungen nicht erfüllen kann, oder verringert. Mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, einschließlich aller mittelbaren Durchführungswege, wie Direktversicherung der Mitarbeiter, in der Handelsbilanz beschlossen. Demnach müssen Pensionsverpflichtungen ab dem Jahr 2010 auf ihre Unterdeckung geprüft werden, also mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gegenüber der vorhandenen Deckung für die Handelsbilanz bewertet und ausgewiesen werden.

Dies kann u.a. zu einer Verschlechterung der Bilanzkennzahlen führen, sowie zu weiteren finanziellen und rechtlichen Risiken, insbesondere wenn das Unternehmen eine große Anzahl von Mitarbeitern hat oder die Pensionsverpflichtungen hoch sind.
Wie man diesem Problem begegnet, erfahren Sie in unserem Webinar. Es ist wichtig, dass Unternehmer frühzeitig mit der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen beginnen, um nicht nur potenzielle Käufer abzuschrecken, sondern auch ihre eigene Haftung zu reduzieren.

Die Veranstaltung findet als Webinar über Microsoft Teams am 09. Juli 2024 statt und beginnt um 9:30 Uhr.

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton zu dokumentieren. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit Aufnahmen der eigenen Person, ihrer Veröffentlichung in den IHK-Medien und der Zurverfügungstellung an Dritte zur Berichterstattung über diese Veranstaltung einverstanden. Dieses Einverständnis gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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Projektmitarbeiterin Unternehmensnachfolge

Tel.: +49 335 5621-1319
E-Mail: nepke@ihk-ostbrandenburg.de